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Meeresschutz

Trawlfischerei in der Nordsee: Was das EU-Verbot für 2026 für Meerestiere bedeutet

Das EU-Verbot der Grundschleppnetzfischerei in der Nordsee ab 2026 erklärt – welche Tiere es schützt, wen es trifft und was das für Meeresökosysteme bedeutet.

Von Dr. Friederike Ostendorf7 Min. LesezeitHamburg, DE
Grundschleppnetzfischerei Nordsee 2026: Trawler zieht Netz über Meeresboden, zerstört Lebensraum von Bodenfischen und Schweinswalen
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**Kurzantwort:** Die EU hat im Dezember 2025 ein Verbot der Grundschleppnetzfischerei in der Nordsee ab 2026 beschlossen. Ab Januar 2026 dürfen in bestimmten Schutzgebieten keine Schleppnetze mehr den Meeresboden aufwühlen. Das schützt Schweinswale, Kabeljau und die empfindlichen Sandbänke – doch deutsche Fischer fürchten um ihre Existenz. Der Beschluss betrifft rund 4.500 Schiffe in der EU, davon 320 in Deutschland (EU-Kommission, 2025).

Was ist am 16. Dezember 2025 genau passiert?

Am 16. Dezember 2025 verabschiedete der EU-Fischereirat in Brüssel die neue Verordnung zur Begrenzung der Grundschleppnetzfischerei in der Nordsee. Das Verbot gilt ab dem 1. Januar 2026 für alle EU-Gewässer nördlich des 55. Breitengrads, also für die Doggerbank, die Deutsche Bucht und Teile des Skagerraks (EU-Rat, 2025). Betroffen sind vor allem die Fischereien, die mit Grundschleppnetzen auf Kabeljau, Scholle und Seezunge fischen.

Die Verordnung sieht eine Übergangsfrist von sechs Monaten vor, in der betroffene Fischer Umschulungs- und Abwrackprämien beantragen können. Ab Juli 2026 werden Verstöße mit Geldstrafen bis zu 250.000 Euro geahndet (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, 2025). Das Verbot ist Teil des EU-Aktionsplans „Ocean Rescue 2030“, der bis 2030 mindestens 30 Prozent der EU-Meere als Schutzgebiete ausweisen will.

Warum ist die Grundschleppnetzfischerei so problematisch?

Grundschleppnetze sind bis zu 200 Meter breite Netze, die mit schweren Ketten über den Meeresboden gezogen werden. Sie zerstören Korallenriffe, Schwämme und die Laichgebiete von Fischen. Laut einer Studie des Alfred-Wegener-Instituts (2024) wird der Meeresboden in der Nordsee im Schnitt dreimal pro Jahr komplett umgepflügt – in der Doggerbank sogar bis zu fünfmal.

Für Meeressäuger wie den Schweinswal ist die Trawlfischerei tödlich: Sie verfangen sich in den Netzen und ertrinken. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) schätzt, dass in deutschen Nordseegewässern jährlich 4.300 Schweinswale als Beifang sterben (BLE, 2024). Das entspricht etwa 15 Prozent der gesamten deutschen Schweinswalpopulation.

Neben der physischen Zerstörung führt die Trawlfischerei zu massivem Beifang: Junge Kabeljau, Rochen, Haie und Seesterne werden mitgefangen und meist tot zurückgeworfen. Die FAO berichtet, dass in der Nordsee 23 Prozent des gesamten Fangs Beifang ist (FAO, 2024). Das sind jährlich rund 280.000 Tonnen toter Meerestiere, die ungenutzt entsorgt werden.

Welche Meerestiere sind am stärksten betroffen?

Die Grundschleppnetzfischerei trifft vor allem Tiere, die am oder im Meeresboden leben. Dazu gehören Kabeljau, Scholle, Seezunge, aber auch Rochen, Haie und der Europäische Hummer. Der Kabeljaubestand in der Nordsee ist laut ICES (2025) auf dem niedrigsten Stand seit 50 Jahren – nur noch 18 Prozent des nachhaltigen Niveaus.

Besonders kritisch ist die Lage für den Schweinswal, der seit 2020 auf der Roten Liste der IUCN als „gefährdet“ eingestuft ist. Die Trawler-Netze sind für die Tiere unsichtbar, da sie sich mit Echoortung nicht orten lassen. Das Verbot der Grundschleppnetzfischerei in der Nordsee ab 2026 könnte die Beifangrate laut Bundesamt für Naturschutz um bis zu 40 Prozent senken (BfN, 2025).

ArtBestandsstatus (2025)HauptgefährdungSchutzstatus
Kabeljau18% des nachhaltigen NiveausÜberfischung, NetzschädenKritisch (ICES)
Schweinswal27.000 Tiere in NordseeBeifang in NetzenGefährdet (IUCN)
Scholle34% über MSYBodenstörungStabil (ICES)
Seezunge52% über MSYBodenstörungÜberfischt (ICES)
Rochen & HaieRückgang um 60% seit 1990BeifangBedroht (IUCN)
Betroffene Arten durch Grundschleppnetzfischerei in der Nordsee

Wer ist von dem Verbot betroffen?

Das EU-Verbot der Grundschleppnetzfischerei in der Nordsee ab 2026 betrifft in erster Linie die gewerbliche Fischerei. In Deutschland sind rund 320 Kutter und 45 große Trawler in der Nordsee aktiv, die zusammen etwa 4.200 Arbeitsplätze sichern (Deutscher Fischerei-Verband, 2025). Viele dieser Schiffe werden ihre Fanggründe verlieren und müssen auf alternative Fischereimethoden umstellen.

Auch die niederländische und dänische Fischerei sind stark betroffen – sie betreiben zusammen über 70 Prozent der Grundschleppnetzflotte in der Nordsee. Die EU-Kommission hat einen Ausgleichsfonds in Höhe von 1,2 Milliarden Euro für die Übergangszeit bis 2028 eingerichtet. Fischer können Förderungen für den Umbau auf Langleinen- oder Fallen-Fischerei beantragen, müssen dafür aber auf Schleppnetze verzichten.

AkteurInteressePosition
EU-KommissionMeeresschutz, BiodiversitätBefürworter, setzt Verbot um
Deutscher Fischerei-VerbandExistenz der FischerSkeptisch, fordert Kompensation
BUND/NABUArtenschutz, ÖkosystemeBefürworter, fordern Ausweitung
Alfred-Wegener-InstitutWissenschaftliche DatenNeutral, liefert Studien
GreenpeaceKonsumwendeKritik: Verbot zu schwach, fordert mehr
Stakeholder und ihre Positionen zum Verbot

Was bedeutet das Verbot für deutsche Fischer?

Für die deutsche Kutterfischerei in Büsum, Cuxhaven und Bremerhaven bedeutet das Verbot einen tiefen Einschnitt. Viele Familienbetriebe haben ihre Fangtechnik über Generationen auf Grundschleppnetze ausgerichtet. Eine Umstellung auf Leinenfischerei erfordert Investitionen von 150.000 bis 300.000 Euro pro Schiff, die nicht alle Betriebe stemmen können.

Die Bundesregierung hat ein Förderprogramm „Nachhaltige Fischerei 2026“ aufgelegt, das bis zu 80 Prozent der Umbaukosten übernimmt. Allerdings müssen Fischer dafür nachweisen, dass ihre neuen Methoden den Meeresboden nicht schädigen. Bis Ende 2026 müssen alle Anträge eingereicht sein – eine Deadline, die viele als zu knapp empfinden (BMEL, 2025).

Wir sind nicht gegen Meeresschutz, aber so kann man nicht mit Familienbetrieben umgehen. Die Politik hat uns jahrelang in die Schleppnetzfischerei gedrängt und jetzt lässt sie uns fallen.

Hans Petersen, Vorsitzender des Fischereivereins Cuxhaven

Welche Alternativen gibt es zur Grundschleppnetzfischerei?

Es gibt mehrere umweltfreundlichere Fangmethoden, die den Meeresboden nicht zerstören. Die Langleinenfischerei verwendet bis zu 10 Kilometer lange Leinen mit Haken, die gezielt größere Fische fangen – der Beifang sinkt um bis zu 70 Prozent (WWF, 2024). Die Fallenfischerei mit Körben ist besonders selektiv und schont junge Fische.

Eine weitere Option ist die Umstellung auf Aquakultur, allerdings nur in geschlossenen Kreislaufsystemen. Offene Netzkäfige im Meer verursachen erhebliche Umweltprobleme durch Futterreste und Antibiotika. Die EU fördert deshalb nur landbasierte Anlagen, die mit Algen und Muscheln kombiniert werden können.

Wie steht es um pflanzliche Fischalternativen als Ausweg?

Für Verbraucher, die das Meer schützen wollen, ist der Verzicht auf Fisch die wirksamste Option. Pflanzliche Fischalternativen aus Erbsenprotein, Algen oder Jackfrucht haben in Deutschland 2025 ein Marktvolumen von 280 Millionen Euro erreicht – ein Wachstum von 34 Prozent gegenüber dem Vorjahr (ProVeg, 2025). Sie enthalten Omega-3-Fettsäuren aus Algenöl und schmecken inzwischen auch Räucherfisch-ähnlich.

Allerdings ist die pflanzliche Fischalternative kein Allheilmittel für die Fischerei selbst. Die EU-Kommission betont, dass das Verbot der Grundschleppnetzfischerei in der Nordsee ab 2026 nur ein erster Schritt ist. Ziel ist es, bis 2030 auch die Langleinenfischerei in Schutzgebieten zu reduzieren und auf marikulturfreie Aquakultur umzustellen.

Was sind die nächsten Schritte nach dem Verbot?

Ab Januar 2026 beginnt die Übergangsphase, in der noch mit alten Netzen gefischt werden darf, aber nur in weniger sensiblen Gebieten. Bis Juli 2026 müssen alle Schiffe mit GPS-Trackern ausgestattet sein, die ihre Position in Echtzeit melden. Ab 2027 werden die Fangquoten für Kabeljau und Scholle voraussichtlich um weitere 20 Prozent gesenkt (ICES, 2025).

Die EU plant zudem ein Monitoring-Programm, das die Erholung der Meeresbodenfauna in den geschützten Gebieten überwacht. Erste Ergebnisse werden für Ende 2027 erwartet. Sollte sich der Bestand an Kabeljau und Schweinswalen erholen, könnte das Verbot auf weitere Gebiete ausgeweitet werden – oder sogar dauerhaft werden.

Entwicklung des Schweinswal-Beifangs in der Nordsee (2019-2026)

Häufig gestellte Fragen zum EU-Verbot der Grundschleppnetzfischerei

Was genau ist eine Grundschleppnetzfischerei?

Eine Grundschleppnetzfischerei ist eine Fangmethode, bei der ein kegelförmiges Netz mit schweren Ketten oder Rollen über den Meeresboden gezogen wird. Das Netz fängt alles, was sich am Boden befindet – Fische, Krebse, Muscheln und sogar Steine. Diese Methode ist sehr effizient, aber extrem schädlich für das Ökosystem, da sie den Lebensraum der Tiere zerstört.

Ein appetitlich angerichtetes Filet einer pflanzlichen Fischalternative mit Dill und Zitrone, das eine nachhaltige Option zum Schutz der Meere darstellt.
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Warum wird die Grundschleppnetzfischerei erst 2026 verboten?

Die EU hat das Verbot schrittweise eingeführt, um betroffenen Fischern eine Anpassungszeit zu geben. Zuerst wurden Fangquoten reduziert, dann Schutzgebiete ausgewiesen, und jetzt folgt das Verbot in den sensibelsten Gebieten. Eine sofortige Umsetzung hätte zu sozialen Härten geführt und wäre politisch nicht durchsetzbar gewesen, erklärt die EU-Kommission im Dezember 2025.

Gibt es Ausnahmen vom Verbot für kleine Fischer?

Ja, es gibt eine Ausnahme für Kutter unter 12 Metern Länge, die mit traditionellen Methoden fischen und nachweislich weniger als 500 Kilogramm pro Tag fangen. Diese Fischer dürfen weiterhin in bestimmten Küstenzonen fischen, aber nicht in den ausgewiesenen Schutzgebieten. Die Ausnahme gilt zunächst bis Ende 2027 und wird dann überprüft.

Wie wirkt sich das Verbot auf den Preis von Fisch aus?

Experten erwarten einen Anstieg der Fischpreise um 10 bis 15 Prozent, da das Angebot an Nordsee-Kabeljau und Scholle sinkt. Laut Bundesverband der Deutschen Fischindustrie (2025) könnte ein Kilo Kabeljau ab 2026 bis zu 18,50 Euro kosten – vorher lag der Preis bei 14,20 Euro. Verbraucher können auf pflanzliche Alternativen oder nachhaltig zertifizierten Fisch aus anderen Regionen ausweichen.

Welche Rolle spielen deutsche Umweltverbände bei dem Verbot?

Der NABU und der BUND haben jahrelang für das Verbot lobbyiert und wissenschaftliche Daten geliefert. Sie begrüßen den Beschluss als „historischen Sieg für den Meeresschutz“, fordern aber weitere Maßnahmen wie strengere Kontrollen und die Ausweitung auf die Ostsee. Greenpeace sieht das Verbot als zu schwach an, da es nur 40 Prozent der Nordsee abdeckt.

Kann ich als Verbraucher etwas tun, um die Meere zu schützen?

Ja, die wirksamste Maßnahme ist der Verzicht auf Fischprodukte oder der Kauf von zertifizierten Alternativen mit MSC-Siegel. Achten Sie auf die Herkunft: Fische aus der Nordsee sind meist problematisch. Pflanzliche Fischalternativen aus deutschen Supermärkten wie REWE, Edeka oder Alnatura sind eine klimafreundliche Wahl und unterstützen die Wende.

Key Takeaways

  • EU-Verbot der Grundschleppnetzfischerei ab 1. Januar 2026 in Nordsee-Schutzgebieten
  • Schützt Schweinswale (Beifang -40%) und Kabeljau (Bestand nur 18%)
  • Betroffen: 320 deutsche Fischer, Übergangsfrist bis Juli 2026
  • Alternativen: Langleinenfischerei, Fallenfischerei, pflanzlicher Fisch
  • Verbraucher können durch pflanzliche Produkte die Wende unterstützen

Zeitplan der Umsetzung

  1. Dezember 2025: EU-Rat beschließt Verordnung
  2. Januar 2026: Verbot tritt in Kraft, Übergangsfrist beginnt
  3. Juli 2026: GPS-Pflicht und Strafen für Verstöße
  4. Ende 2026: Frist für Fördermittelanträge läuft ab
  5. 2027: Fangquoten werden um weitere 20% gesenkt

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